Kinderrechte ins Grundgesetz

Die Initiative zur Verankerung der Kinderrechte im Grundgesetz setzt sich dafür ein, dass die Rechte von Kindern in der höchsten Verfassung Deutschlands ausdrücklich verankert werden. Obwohl es in Deutschland bereits Gesetze gibt, die Kinderrechte schützen – wie das Kinder- und Jugendhilfegesetz (SGB VIII) und das Sorgerechtsgesetz (BGB) – sind diese nicht explizit im Grundgesetz aufgeführt. Durch eine Verankerung im Grundgesetz sollen die Rechte von Kindern besser geschützt und auf andere, für Kinder relevante Gesetze ausgeweitet werden.

Es wird vorgeschlagen, Artikel 6 des Grundgesetzes um die folgenden Kinderrechte zu erweitern:

  1. Recht auf gewaltfreie Erziehung: Dieses Recht soll sicherstellen, dass Kinder in einer Umgebung aufwachsen, in der sie vor körperlicher, psychischer und sexueller Gewalt geschützt sind.
  2. Recht auf Beteiligung: Kinder sollen das Recht haben, in allen Angelegenheiten, die sie betreffen, angehört zu werden und ihre Meinung frei äußern zu können.
  3. Recht auf Schutz vor Missbrauch: Kinder sollen vor sexuellem, körperlichem oder emotionalem Missbrauch geschützt sein und entsprechende Hilfe und Unterstützung erhalten, wenn sie Opfer solcher Taten werden.
  4. Recht auf Bildung und persönliche Entwicklung: Jedes Kind soll das Recht haben, Bildung und die Möglichkeit zur Entfaltung seiner Persönlichkeit zu erhalten, unabhängig von seiner Herkunft oder seinem sozialen Status.
  5. Recht auf Gesundheit und soziale Sicherheit: Kinder sollen Zugang zu medizinischer Versorgung, angemessener Ernährung, sauberem Trinkwasser und sozialer Absicherung haben, um ihre körperliche und geistige Gesundheit zu gewährleisten.
  6. Um die Kinderrechte im Grundgesetz zu verankern, müsste das Grundgesetz durch eine Verfassungsänderung geändert werden. Dies erfordert eine Zweidrittelmehrheit sowohl im Bundestag als auch im Bundesrat. Anschließend müsste die Änderung von den Bundesländern ratifiziert werden. Dieser Prozess ist komplex und erfordert die Beteiligung verschiedener Institutionen.

Die Verankerung der Kinderrechte im Grundgesetz zielt darauf ab, das Bewusstsein für die Bedeutung von Kinderrechten zu schärfen und deren Schutz und Förderung im gesellschaftlichen und politischen Handeln zu stärken. Durch die Verankerung der Kinderrechte im Grundgesetz würde die Position von Kindern innerhalb des rechtlichen Rahmens gestärkt und dazu beitragen, die Lebensbedingungen von Kindern in Deutschland nachhaltig zu verbessern.

Weitere Informationen über die Initiative und die Forderungen zur Verankerung von Kinderrechten im Grundgesetz finden Sie auf der Webseite des Deutschen Kinderhilfswerks: Kinderrechte ins Grundgesetz

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